Ihr Event-Verleihservice
im Raum Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MIETBEDINGUNG

Eigentum
Die gemieteten Artikel sind Eigentum der Fa. Horn Verleihservice.

Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von Horn Verleihservice erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Horn Verleihservice schriftlich bestätigt wurden.

Mietpreise
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und gelten pro Mieteinheit (1 bis 3 Tage). Für jeden weiteren Tag werden 1/3 der Grundmiete berechnet. Alle Küchengeräte werden nach Einsatztagen berechnet.

Mietzeit
Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Für jeden darauffolgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.

Lieferung und Abholung
Die Auslieferung aller Aufträge erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Der Vermieter kann für verspätete Lieferung basierend auf höhere Umstände nicht haftbar gemacht werden.

Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt bis zur ersten ebenerdigen Tür. Für die Anlieferung des Mietgutes ist eine LKW taugliche Zufahrt notwendig.

Sollten andere Gegebenheiten vorliegen, so sind diese dem Vermieter mindestens einen Tag vorher anzuzeigen. Bei Anlieferung hat der Mieter das Mietgut nachzuprüfen. Eventuell festgestellte Mängel müssen sofort bei Anlieferung gemeldet werden.

Am vereinbarten Abholtag muss das Mietgut ab 8.00 Uhr morgens sortiert und geordnet hinter erster ebenerdiger Tür bereitstehen. Bei Abholung wird das Mietgut vom Vermieter nachgeprüft und gezählt. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen besteht und die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Zählung und Schadensfeststellung erst in den Lagerräumen des Vermieters stattfinden. Der Vermieter garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung in den Lagerräumen keine Verluste oder Beschädigungen entstehen. Die Abholung erfolgt spätestens 48 Stunden nach Veranstaltungsende, wenn kein anderer Abholtermin vereinbart wurde. Fehlteile, die bis zur Rechnungsstellung noch nicht zurückgebracht wurden, werden zunächst in Rechnung gestellt.

Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Bei Selbstabholung des Mietgutes durch den Mieter hat dieser für ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Das Mietgut ist in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren. Sollte der Mieter das Mietgut nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen können, so hat der Mieter den Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit davon in Kenntnis zu setzen.

Zahlungsweise
Die Zahlung des gesamten Mietbetrags erfolgt bei Abnahme des Mietgutes durch den Mieter. Akzeptiert werden Bargeld, Kartenzahlung und Vorabüberweisung.

Reinigung
Der Mieter hat das Mietgut sorgfältig zu behandeln. Geschirr, Besteck, Küchengeräte usw. sind ungereinigt und sortiert zurückzugeben. Bei ungereinigten Geschirrteilen sowie extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Haftung und Schadenersatz
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes haftet der Mieter. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Verkaufspreis berechnet. Dies gilt auch für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie Brand, Sturm, Gewitter, Hagel, Wasser, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Vandalismusschäden. Für die bauseits richtigen und ordnungsgemäßen Anschlüsse der Geräte ist der Mieter verantwortlich. Das Anschließen und in Betrieb nehmen darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Geräte, die während einer Veranstaltung funktionsunfähig werden, müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Der Vermieter verpflichtet sich defekte Geräte schnellstmöglich auszutauschen bzw. reparieren zu lassen. Steht kein passendes Ersatzgerät zur Verfügung kann der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden. Es kann höchstens die Miete für den Zeitraum des Ausfalls nach Bekanntgabe in Abzug gebracht werden. Entstandene Kosten durch Reparatur oder Bereitschaftsdienste, die auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Falsche Rücksendungen werden vom Vermieter aussortiert. Der Mieter wird umgehend über die falsche Rücksendung informiert und hat die Möglichkeit die falsch zurückgelieferten Teile innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe bei dem Vermieter abzuholen. Der Vermieter übernimmt nach der oben genannten Frist keine Haftung mehr für die Einlagerung und ordnungsgemäße Bereitstellung.

Versicherung
Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Zeiten für den Auf und Abbau, zu versichern.

Verfügbarkeit
Wenn ein Mangel oder ein Schaden bei Abnahme des Mietgutes durch den Mieter festgestellt wird, hat dieser das Recht auf gleichwertigen Ersatz.

Mitteilungspflicht des Mieters
Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn:
Das Mietgut bei Anlieferung nicht vollständig ist;
Das Mietgut beschädigt worden ist;
Das Mietgut gestohlen worden ist;
oder sonst irgendwie abhandengekommen ist.

Rücktritt
Der Rücktritt von einem Auftrag ist nur 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch berechnet. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten, es sei denn, eine weitere Vermietung ist möglich. In diesem Fall werden lediglich 25% des ursprünglichen Betrages berechnet.

Allgemeines
Für eventuelle Fragen steht Ihnen jederzeit einer unserer Mitarbeiter zur Verfügung.

Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Anfrage abschließen" im abschließenden Schritt geben Sie eine unverbindliche Anfrage der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Anfrage folgt unmittelbar nach dem Absenden der Anfrage. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

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